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   VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12 We   

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VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12 We (https://dejure.org/2012,56768)
VG Weimar, Entscheidung vom 29.08.2012 - 3 K 69/12 We (https://dejure.org/2012,56768)
VG Weimar, Entscheidung vom 29. August 2012 - 3 K 69/12 We (https://dejure.org/2012,56768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 155 Abs 1 S 1 AO, § 254 Abs 1 S 1 AO, § 134 Abs 1 S 1 BauGB
    Rechtliche Folgen eines Eigentümerwechsels nach bloßer Festsetzung eines Erschließungsbeitragsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.03.1995 - VII S 39/92

    Rechtsnatur des Leistungsgebots - Differenzierung zwischen Zahlungsaufforderung

    Auszug aus VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
    Denn ein Leistungsgebot setzt, um rechtmäßig zu sein, eine Abgabenfestsetzung als Vollstreckungsgrundlage voraus (vgl. BFH, Beschluss vom 16.03.1995 - VII S 39/92 - J URIS, Rdnr. 18; Kruse a.a.O. Rdnr. 6).
  • OVG Thüringen, 26.07.2005 - 4 EO 131/02

    Benutzungsgebührenrecht; Regelungsinhalt eines Gebührenbescheides; Gebühr;

    Auszug aus VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
    Ein Abgabenbescheid, der auf der Grundlage der Vorschriften der Abgabenordnung - AO - ergeht, besteht in der Regel aus zwei getrennten Verwaltungsakten, der Abgabenfestsetzung (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO) und der Aufforderung zur Leistung (Leistungsgebot, § 254 Abs. 1 Satz 1 AO2; vgl. hierzu nur Thür. OVG, Beschluss vom 26.07.2005 - 4 EO 131/02 - J URIS , Rdnr. 5 [zu einem Gebührenbescheid]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 M 7/98

    Teilbescheid; Beitragsschuldner; Restbetrag; Beitragspflichtiger

    Auszug aus VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der Auffassung, dass durch die Bekanntgabe eines Teil-Erschließungsbeitragsbescheides (also eines Bescheides, der nur einen Teil des gesamten Erschließungsbeitragsanspruchs der Gemeinde festsetzt und anfordert) die Beitragspflicht des Grundstückseigentümers festgelegt wird, also ein danach eintretender Eigentumswechsel unbeachtlich ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.06.1998 - 2 M 7/98 - J URIS, Rdnr. 24; Driehaus a.a.O. Rdnr. 23; Löhr in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 7. Auflage, § 134 Rdnr. 13).
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

    Auszug aus VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
    Allerdings verweist § 15 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG - für die Erhebung kommunaler Abgaben weitgehend auf die Vorschriften der Abgabenordnung, wobei § 15 ThürKAG aufgrund des § 1 Abs. 3 ThürKAG auch für die Erhebung von Abgaben nach anderen Gesetzen gilt und damit grundsätzlich - soweit im Baugesetzbuch nichts Abweichendes geregelt ist - auch für das Erschließungsbeitragsrecht (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me - J URIS, Rdnr. 70; dem hat sich die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 09.09.2009 - 3 K 129/09 We - [n.v.] angeschlossen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1993 - 3 A 2828/88
    Auszug aus VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
    2 zwar verweist § 15 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Thüringer Kommunalabgabengesetz nur auf § 254 Abs. 2 AO, dessen Anwendung setzt aber ein Leistungsgebot, von den dort geregelten Ausnahmefällen abgesehen, aber im Umkehrschluss voraus (vgl. die Ausführungen des OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 06.10.1993 - 3 A 2828/88 - JURIS, Rdnr. 11); auch § 33 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz -ThürVwZVG - fordert vor Vollstreckungsbeginn einen Leistungsbescheid, der mit dem Leistungsgebot i.S. des § 254 Abs. 1 AO identisch ist (vgl. Kruse in: Tipke/Kruse, AO, Kommentar, Stand: März 2012, § 254 Rdnr. 4, zu § 2 Abs. 2 Buchstabe a Verwaltungsvollstreckungsgesetz [des Bundes]).
  • VGH Bayern, 28.01.1993 - 6 B 92.166

    Erschließungsbeitragsrecht: Erstmaliges Entstehen einer Beitragspflicht, Begriff

    Auszug aus VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12
    Dementsprechend wird auch im Erschließungsbeitragsrecht davon ausgegangen, dass ein Erschließungsbeitragsbescheid in der Regel zwei rechtlich selbständige Regelungen enthält, die Beitragsfestsetzung und das Leistungsgebot (vgl. nur Bay. VGH, Urteil vom 28.01.1993 - 6 B 92.166 - n.v.).
  • OVG Thüringen, 08.12.2014 - 4 KO 100/12

    Wegfall entstandener Säumniszuschläge bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    So ist bereits der Erlass eines Festsetzungsbescheides geeignet, ein infolge der Erfüllung des gesetzlichen Abgabentatbestandes entstandenes Abgabenschuldverhältnis im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 b) i. V. m. § 37 Abs. 1 AO zu konkretisieren und deshalb auch nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Nr. 4 b) ThürKAG i. V. m. § 169 Abs. 1 Satz 3 AO die Festsetzungsfrist zu wahren (a. A. VG Weimar, Urteil vom 29. August 2012 - 3 K 69/12 We).
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